Kroatien - Tschurifetzenbande

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Kroatien

Wissenswertes

Welche Dokumente muss ich in Kroatien mitführen?


Wenn du mit dem Motorrad in Kroatien einreist, benötigst du folgenden Dokumente:

Fahrzeugschein (Zulassung)
Vollmacht (falls nicht mit eigenem KFZ gefahren wird)
Reisepass oder gültiger Personalausweis
einen gültigen, nationalen Führerschein für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Wenn dein nationaler Führerschein nicht von einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat ausgegeben wurde, musst du zusätzlich einen internationalen Führerschein mit dir führen oder die offizielle vereidigte Übersetzung des nationalen Führerscheins.
Nachweis einer gültigen, in einem EU/EFTA-Staat erworbenen KfZ- Haftpflichtversicherung. Besucher aus einem Nicht-EU-Staat benötigen eine internationale Versicherungskarte, auch „Grüne Karte“genannt.

Allgemeine Verkehrsvorschriften in Kroatien für Motorradfahrer

Für Motorräder gilt in Kroatien auch tagsüber eine generelle Lichpflicht. Es besteht eine Mitführpflicht von Warnwesten für Motorräder. Jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen eines Pannendreiecks betritt oder während einer Panne an oder auf der Fahrbahn ist, muss eine Warnweste oder zumindest „lichtreflektierende Vorrichtungen“ anlegen, welche in Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung (EN471) ist.

Des weiteren musst du in Kroatien einen Satz Ersatzglühbirnen für dein Motorrad mitführen. Ausgenommen, wenn dein Motorrad mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDoder ähnlichen Leuchten ausgestattet ist, benötigst du keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch trotzdem für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Höchstgeschwindigkeiten für Motorräder in Kroatien

Im Ortsgebiet gelten generell 50 km/h, auf einigen städtischen Schnellstraßen kannst du sogar bis 80 km/h fahren, dies ist jedoch seperat ausgeschildert. Auf Landstraßen darfst du 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren

Beachte, dass für junge Fahrer unter 25 Jahren verringerte Höchstgeschwindigkeiten gelten: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Diese Regelung gilt zwar nur für kroatische Staatsangehörige, doch wenn dieses Alterlimit für dich zu treffen sollte, empfehlen wir, um Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden, dass du dich trotzdem an diese Regelung hältst. Personen unter 24 Jahren ist es nicht gestattet Motorräder mit mehr als 25 kW (34 PS) zu lenken. Auch diese Verordnung gilt zwar nur für kroatische Fahrzeuglenker, um jedoch Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden, empfehlen wir dir auch diese Regelung zu berücksichtigen
Was muss ich bei einem Unfall in Kroatien beachten?

Ein Verkehrsunfall sollte vor allem unbedingt der Polizei gemeldet werden. Sichere die Unfallstelle wenn möglich mit einem Warndreieck ab oder unternimm Maßnahmen zur Verhütung neuer Gefahren. Warte unbedingt auf die Polizei, da dir ansonsten eine Fahrerflucht zur Last gelegt werden kann.
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Alle Informationen über die Klärung des Unfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften, Reparaturwerkstätten usw. kannst du von den Beamten erhalten, die den Unfall aufgenommen haben. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung – egal wie schwer – ersuche die Polizeibeamten um eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung, ohne so eine Bescheinigung wirst du Kroatien nicht verlassen können, du bekommst eventuell Probleme an der Grenze. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.


Zusätzliche wichtige Bestimmungen

Es gilt eine 0,5 Promillegrenzen in Kroatien bzw. 0,0 Promille für Berufskraftfahrer und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.
Beim gesamten Überholvorgang muss geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
Das kroatische Mautsystem wird nach der zurückgelegten Strecke abgerechnet und muss an der Autobahnabfahrt gezahlt. Sobald Sie auf eine mautpflichtige Straße kommen, müssen Sie ein Ticket ziehen.


Quelle: Bikerscorner

 
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